Allgemeines
Die Gemeindebuchhaltung ist zuständig für:
- Erstellen des Budgets, des Finanzplans und des Jahresabschlusses
- Finanz-, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (inkl. Inkasso und Ratenzahlungen)
- Liquiditätsüberwachung und Geldmittelbeschaffung
- Rechnungsstellung von Gebühren
- Mehrwertsteuerabrechnungen.
Ratenzahlung von Gemeindesteuern
Wer in einem Liquiditätsengpass steckt und deshalb die Gemeindesteuern in
monatlichen Raten leisten möchte, stellt bei der Gemeindebuchhaltung ein
schriftliches Gesuch oder kann dies auch Online einreichen.
Die monatlichen Raten werden so bemessen, dass der offene Betrag spätestens
bis zum Verfalltermin der nächsten Gemeindesteuerrechnung ausgeglichen ist.
Der Verzugszins wird nach Eingang der letzten Ratenzahlung separat in Rechnung
gestellt.
Wird das Gesuch um Ratenzahlung bewilligt, erhält der Steuerzahler eine ent-
sprechende Zahl von Einzahlungsscheinen sowie eine Zahlungsverpflichtung zur
Unterschrift. Die Ratenzahlung tritt nach Eingang der unterzeichneten Zahlungs-
verpflichtung in Kraft.
Ratenzahlung von Kantons- und direkten Bundessteuern
Ratenzahlungen von Kantons- und Direkten Bundensteuern sind mit der Kanto-
nalen Steuerverwaltung Graubünden zu vereinbaren.
Adresse und Telefonnummer lauten:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Abteilung Rechnungswesen
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Telefon 081 257 34 70
Steuererlass
Gemäss Steuergesetz für den Kanton Graubünden und für die Gemeinde Zizers
kann ein geschuldeter Steuerbetrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn
der Steuerpflichtige in Not geraten ist oder wenn aus anderen Gründen die
Bezahlung des geschuldeten Betrags für ihn eine grosse Härte bedeuten würde.
Eine Notlage wird insbesondere anerkannt bei Einkommens- und Vermögens-
losigkeit oder bei Deckung der Lebenskosten durch die öffentliche Hand. Eine
grosse Härte ist dann gegeben, wenn die Bezahlung des geschuldeten Betrages
für den Steuerpflichtigen ein Opfer darstellen würde, das in einem Missverhältnis
zu seiner finanziellen Leistungsfähigkeit steht und ihm daher nicht zugemutet
werden kann.
Massgebend für die Beurteilung des Erlassgesuches ist die gesamte wirtschaftliche
Situation des Gesuchstellers im Zeitpunkt des Entscheides.
Steuererlassgesuche sind schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Das
Gesuch ist zu begründen und wenn möglich mit Belegen zu ergänzen.
Für Gemeindesteuern:
Gemeinde Zizers
Buchhaltung
Rathaus
7205 Zizers
Für Kantons- und Direkte Bundessteuern:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Abteilung Rechtsdienst
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
