Allgemeines

Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bedürfen grundsätzlich einer Baubewilligung.
Nicht baubewilligungspflichtige Bauvorhaben sind in Art. 40, KRVO, aufgeführt.


Gesetzliche Grundlagen

Baugesuche werden aufgrund des Baugesetzes der Gemeinde Zizers, des kanto-
nalen Raumplanungsgesetzes sowie der kantonalen Raumplanungsverordnung
beurteilt.

Baugesetz der Gemeinde Zizers

Zonenschema zum Baugesetz der Gemeinde Zizers

Kantonales Raumplanungsgesetz (KRG)

Kantonale Raumplanungsverordnung (KRVO)


Baugesuche

Die Baugesuche für Bauvorhaben innerhalb der Bauzone sind im Doppel und,
sofern feuerpolizeilich relevant, in vierfacher Ausführung mit dem Baugesuchs-
formular (ebenfalls im Doppel), einzureichen.

Baugesuchsformular

Für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (BaB) sind zusätzlich die entsprechen-
den BaB-Formulare in vierfacher (kleinere Bauvorhaben) bzw. sechsfacher (kom-
plexere Bauvorhaben) Ausführung einzureichen. Die Formulare können Sie hier herunterladen.


Baukommission

Zuständig für die Prüfung der Baugesuche, Bewilligungen und Baukontrollen
ist die Baukommission.  Sie tagt in der Regel jeden dritten Dienstag im Monat.


Gebühren

Das Prüfen von Baugesuchen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren ersehen Sie
aus der nachstehenden Gebührenordnung.

Gebührenordnung zum Baugesetz der Gemeinde Zizers

Im Weiteren fallen je nach Bauvorhaben Anschlussgebühren für das Wasser
und Abwasser an.


Auskünfte

Frau Regina Rex, Leiterin des Bauamtes, steht für Auskünfte jederzeit gerne bereit.


Gemeinde GIS Zizers (inkl. Zonenplan)


Wir stellen hier für alle interessierten Webbesucher das Gemeinde GIS zur Verfügung.

Für inhaltliche Auskünfte steht Ihnen das Bauamt (Tel. 081 300 09 18) zur Verfügung.

Der erste Aufruf dauert etwas länger, da die dynamischen Layerdaten aufbereitet und über das Internet publiziert werden.